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Fragen und Antworten

Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um den Digital Autonomy Award 2023. Sollten Sie Ihre Fragen hier nicht beantwortet sehen, kontaktieren Sie uns unter info[at]digitalautonomy.net.

FAQ

Zur Einreichung aufgerufen sind Organisationen, Projekte, Unternehmen, Initiativen und auch Einzelpersonen, die eine digitale Lösung entwickelt haben, die es Nutzer·innen ermöglicht, ihren alltäglichen Umgang mit Technologien und den eigenen Daten selbstbestimmter und reflektierter zu gestalten. Thema, Lebensbereich und Zielgruppen sind dabei offen. Es können allerdings nur fertig entwickelte und digital nutzbare Lösungen berücksichtig werden, die mit einer deutschen IP-Adresse aufgerufen werden können. Sie sollten deutsch- oder englischsprachig sein. Wenn eine Lösung aus nachvollziehbaren Gründen (zum Beispiel wegen der Zielgruppe) anderssprachig ist, bitten wir um schriftliche Klärung vor der Einreichung unter der Emailadresse info[at]digitalautonomy.net.

Von einer Teilnahme ausgeschlossen sind Projekte oder Lösungen, die im Rahmen des Forschungsprogramms "Technik zum Menschen bringen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gefördert werden oder die in Verbindung mit Mitgliedern der Fachjury stehen.

Als digitale Lösung gilt, was digital nutzbar ist, also zum Beispiel über eine Webseite, eine App oder eine frei verfügbare Software. Dabei ist es wichtig, dass die Jury und das Team des Digital Autonomy Hubs Zugriff auf die Einreichung haben, um die Lösung einordnen und bewerten zu können.

Die Einreichung der Lösungen erfolgte zwischen dem 1. November 2022 und 8. Januar 2023. 

Nach Abschluss der Einreichungsphase (8. Januar 2023 um 23:59:59 Uhr) erstellte das Team des Digital Autonomy Hubs eine Shortlist, die seit Ende Januar 2023 online verfügbar ist.

Die Wahl der Gewinnerlösung erfolgt durch einen zweiteiligen Prozess: In einem offenen Online-Voting konnte jede·r Interessierte bis zum 26. Februar für eine Lösung der Shortlist abstimmen. Zusätzlich bewertet die interdisziplinäre Fachjury alle Lösungen der Shortlist anhand der Bewertungskriterien. Die Ergebnisse des Publikumsvotings und des Jury-Votings werden abschließend im Verhältnis 30:70 miteinander verrechnet.

Im April 2023 wird die Gewinnerlösung bekanntgegeben.

Die Gesamtbewertung Ihrer Idee ergibt sich zu 30% aus dem Online-Voting und zu 70% aus der Jurybewertung.

Der Jurybewertung liegen folgende Kriterien zu Grunde:

  • Wirksamkeit
    Dieses Kriterium bewertet die positiven Effekte, die die Einreichung auf die digitale Mündigkeit der Zielgruppe hat. Dabei soll klar werden, dass die Zielgruppe befähigt wird, im digitalen Raum teilzuhaben und selbstbestimmt mit ihren Geräten, Anwendungen und Daten umzugehen.
  • Nutzbarkeit
    Dieses Kriterium bewertet, wie zugänglich und angemessen die Lösung für die Zielgruppe ist, ob die Anspache dabei zielgruppengerecht ist und wie gut die technische Umsetzung gelingt. Dabei wird auch die Offenheit im Sinne der (Weiter-)Entwicklungsmöglichkeiten der Lösung bewertet.
  • Nutzer·innenzentriertheit
    Dieses Kriterium bewertet, wie potentielle Nutzende und ihre spezifischen Bedarfe in der Entwicklung und technischen Umsetzung einbezogen wurden.

Neben diesen Kategorien werden die Aspekte Diversität und Partizipation betrachtet, zum Beispiel anhand der Zusammensetzung der Entwickler·innen-Teams und, ob eine eher marginalisierte Zielgruppe selbst an der Lösung beteiligt ist.

Zudem wird die Barrierefreiheit der Einreichungen begutachtet. Eine Liste mit exemplarischen Bewertungskriterien findet sich hier:

  • Projektbeschreibung in Leichter oder Einfacher Sprache;
  • Screenreader-Kompatibilität und Plausibilität;
  • Kontraste/Schriften/Schriftgrößen;
  • Tastatursteuerung;
  • Sichtbarer Fokus, besonders bei Tastatursteuerung;
  • Alternativtexte;
  • keine Captchas;
  • Untertitel bei Videos oder Alternativen;
  • Barrierefreie Formulare / Beschriftung von Formularen;
  • Beschriftung von Elementen allgemein (Buttons z.B.);
  • keine flackernden Elemente (Epilepsie);
  • Erklärung zur Barrierefreiheit;
  • HTML-Seitenstruktur (Hierarchie der Überschriftenebenen);
  • Skalierbarkeit / Zoombarkeit;
  • Keine Schriftgrafiken oder mit sinnvollen Alternativtexten;
  • Bewegungen abschaltbar (Animationen);
  • Zeitbegrenzung anpassbar (z.B. 20 Minuten Limit zum Kaufen eines Tickets);
  • Fehlermeldungen werden korrekt auch für Screenreader ausgegeben.

Weitere Infos finden sich in der BITV 2.0.

Sie können gerne geeignete Lösungen einreichen, an deren Entwicklung oder Umsetzung Sie selbst nicht beteiligt waren oder sind. Geben Sie in dem Fall aber bitte im Formular eine Kontaktmöglichkeit an.

Ja, es muss lediglich eine eindeutige Ansprechperson für die Einreichung geben.

Die Fachjury setzt sich aus Mitgliedern des transdisziplinär besetzten Beirats des Digital Autonomy Hubs zusammen sowie Vertreter·innen der Netzwerkpartner·innen. Weitere Informationen finden sich unter "Jury".

Für die Entwickler·innen/Verantwortlichen der Gewinnerlösung werden zweckgebundene Sachpreise zur Verfügung gestellt:

  • Übernahme der Kosten zur Teilnahme an der Award-Verleihung im April 2023 für max. zwei Personen
  • Reisekosten, Ticket und Präsentationsfläche auf der INFORMATIK 2023 Konferenz in Berlin (September 2023) für max. zwei Personen

Darüber hinaus wird das Preisträger-Projekt aktiv in die Vernetzungsaktivitäten sowie die Öffentlichkeitsarbeit des Digital Autonomy Hubs eingebunden.

Das Team des Digital Autonomy Hubs ist unter info[at]digitalautonomy.net erreichbar.