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Meldung

Tutorial: Transparency Information Language & Toolkit

Wie lassen sich textuelle Datenschutzerklärungen in maschinenlesbare Form umwandeln, sodass diese speicher- und übertragbar werden? In dem Tutorial des Digital Autonomy Hubs, in Kooperation mit der TU Berlin und dem Projekt DaSKITA, stellten Dr.-Ing. Frank Pallas und Elias Grünewald den vielversprechenden Ansatz "Transparency Information Language (TIL)" vor, der explizit an den Erfordernissen der DSGVO ausgerichtet ist.

Neue technische Wege zur Erfüllung von Transparenzpflichten von Datenschutzerklärungen werden u.a. in Projekten des Digital Autonomy Hubs erforscht und führen zu größerer digitaler Souveränität von Nutzer·innen. Die neuen Formen der Datenvisualisierung und Gamification setzen voraus, dass entsprechende Angaben in maschinenlesbarer Form speicher- und übertragbar sind. Dabei ist es unverzichtbar, dass die Informationen im von der DSGVO geforderten Umfang und Detailgrad abgedeckt sind. Entsprechende technische Funktionalitäten sollen sich zudem möglichst einfach in unterschiedliche Lösungen und Systeme integrieren lassen.

In einem Tutorial am 21. Januar 2021 stellten Dr.-Ing. Frank Pallas und Elias Grünewald (TU Berlin / Projekt DaSKITA) einen vielversprechenden Ansatz vor: die explizit an den Erfordernissen der DSGVO ausgerichtete "Transparency Information Language (TIL)". Mit einem bereits prototypisch entwickelten Toolkit demonstrierten die Forscher, wie datenschutzrechtliche Transparenzangaben maschinenlesbar dargestellt und auch analysiert werden können. Nach einer kurzen überblicksartigen Einführung in das Thema wurden die Tools in einem Praxisteil demonstriert. Die Transparency Information Language ist open-source und kann hier (https://github.com/Transparency-Information-Language/meta) an selbstgewählten Beispielen ausprobiert werden.

Zur Aufzeichnung des Tutorials gelangen Sie hier (Youtube).

Die Präsentationen stehen als pdf-Dokumente zur Verfügung (Kurzvorstellung,Neue technische Wege zur Erfülllung datenschutzrechtlicher Transparenzpflichten).

Hände auf Computertastatur, Bildschirm im Hintergrund