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Daten-Governance Akt


Hard Facts

Kategorie: EU-Verordnung

Inkrafttreten: Mai 2022

Akteur: Europäisches Parlament und Rat

Zusammenfassung

Der Daten-Governance Akt (DGA) ist ein europäisches Gesetz, das die bestehende EU-Richtlinie zu offenen Daten (2019/1024) ergänzt. Der DGA wurde am 30. Mai 2022 veröffentlicht und ist ab dem 24. September 2023 anzuwenden. Das Gesetz schafft einerseits gesetzliche Grundlagen zum Weiterverwenden von bestimmten Daten, die im Besitz von öffentlichen Stellen sind. Andererseits entwirft der DGA unter dem Begriff des Datenaltruismus einen Rahmen für Datenvermittler zum „Zwecke von allgemeinem Interesse“. Als Beispiele werden hierzu die Forschung sowie die Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen genannt. Außerdem wird das Konzept der Datenvermittlungsdienste eingeführt.

Relevanz

Im Gegensatz zu der Rechtsverordnung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die sich vor allem an den Datenschutzrechten Einzelner orientiert, schafft der DGA Möglichkeiten für die gemeinschaftliche Nutzung von Daten.

Daten im Besitz von öffentlichen Stellen sollen auch für kommerzielle Ziele geteilt werden dürfen, weshalb zivilgesellschaftliche Organisationen wie Access Now kritisieren, dass damit eine Monetarisierung von Daten fortschreite. Außerdem steht die Weitergabe von persönlichen Daten mittels Pseudonymisierung in der Kritik. Akteure, die sich mit dem Konzept der Data Trusts beschäftigen, begrüßen das Konzept des Datenaltruismus und sehen darin eine Chance, gemeinnützige Projekte und Forschung voranzutreiben. Andere kritisieren, dass das Gesetz keine neuen Freiheiten, sondern nur neue Verpflichtungen schaffe, die diesem Ziel im Weg stehen.