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Entwurf für ein Europäisches Datengesetz


Hard Facts

Kategorie: Gesetzesentwurf

Veröffentlicht: 23. Februar 2022

Akteure: Europäische Kommission

Primäre Quellen

Gesetzesentwurf der Kommission:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:52022PC0068

 

Weitere Einschätzungen von
Expert·innen

Efroni, Z., Hagen, P. v., Völzmann, L., Peter, R., & Sattorov, M. (2022). Position Paper regarding Data Act (Proposal of the European Commission, 23.02.22). (Weizenbaum Policy Paper, 2). Berlin: Weizenbaum Institute for the Networked Society - The German Internet Institute.

Luca Bertuzzi. Euractiv. (02.12.2022). Data Act – where are we? im Gespräch mit Heiko Richter, Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb.

Verbraucherzentrale Bundesverband (19.05.2022). Verbraucher:innen beim Data Act im Blick behalten. 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung

Die Europäische Kommission legte am 23. Februar 2022 einen Gesetzesentwurf für ein europäisches Datengesetz (Data Act) vor. Darin werden Vorschriften vorgeschlagen, die den Zugriff auf und die Verwendung von Industriedaten sowie die Bedingungen, unter welchen aus den Daten Wert geschöpft wird, regeln sollen. Hersteller vernetzter Produkte hatten bisher die Kontrolle über die Daten. Der Kommissionsvorschlag sieht unter anderem vor, dass Nutzerꞏinnen mit dem Kauf eines Produkts auch das Recht erhalten, auf die Daten zuzugreifen und sie mit Dritten zu teilen. Die Kommission will außerdem die Verhandlungsposition kleiner und mittelständischer Unternehmen gegenüber großen Datenkonzerne stärken, die die Kontrolle von Daten, beispielsweise generiert durch dezentrale Geräte, die mit, im eigenen Interesse formulierten, Vertragsklauseln und Nutzungslizenzen regeln. Auch staatliche Stellen sollen profitieren und beispielsweise im Kontext öffentlicher Notstandsituationen oder anderen Ausnahmefällen, vereinfachten Zugriff auf Daten aus dem Privatsektor bekommen.

Die Verhandlungen in Rat und Parlament haben im Herbst 2022 begonnen. Während der Rat noch im Dezember zu einer Einigung kommen möchte, sieht die Berichterstatterin des federführenden Ausschusses im Europarlament eine Abstimmung im Frühjahr 2023 vor. Danach würden die Trilogverhandlungen mit der Kommission beginnen.

Relevanz

Die Kommission nimmt an, dass insbesondere sogenannte Maschinendaten eine bisher noch weitestgehend unausgeschöpfte, aber wichtige Ressource für Wachstum, Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt. Welche Potenziale sich effektiv für Nutzerꞏinnen, aber auch für Unternehmen entwickeln, ist derzeit noch weitestgehend unklar. Auch die definitorische Abgrenzung von Graubereichen, die beispielsweise bezogen auf Mischbestände von personen- und maschinengebundenen Daten bestehen, stellt eine Herausforderung dar.