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Registermodernisierungsgesetz


Hard Facts

Kategorie: Gesetz

Inkrafttreten: 6. April 2021

Akteure: Bundesregierung (19. Wahlperiode)

Zusammenfassung

Mit dem Registermodernisierungsgesetz soll ein registerübergreifendes Identitätsmanagement eingeführt werden. Ziel ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal über die Steuer-ID zu schaffen. So sollen Behörden in der Verwaltung bereits vorliegende Daten zu einer Person auch über verschiedene Verwaltungsbereiche hinweg abrufen können. Nach dem Once-Only-Prinzip müssen Nachweise dann nur noch einmal vorgelegt werden. Um möglichen Missbrauch zu vermeiden läuft die Datenübermittlung über eine unabhängige Stelle – die sogenannte Registermodernisierungsbehörde, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist. Sie übermittelt Daten und soll unter anderem auch die Zulässigkeit von Anfragen überprüfen. Für mehr Kontrolle und Transparenz soll zudem ein „Datenschutzcockpit“ aufgesetzt werden – ein technisches Tool, über das Menschen einsehen können, welche Behörden welche Daten zu ihnen abgerufen haben.

Relevanz

Dass der behördliche Flickenteppich der Registerlandschaft eine Reform benötigt, darin sind sich viele digitalpolitische Akteure einig. Gleichzeitig gibt es an der Personenkennzeichnung durch die Steuer-ID massive Kritik von Datenschützer·innen und gar Zweifel an deren Verfassungskonformität. Die Einführung einer Personenkennzahl könne möglicherweise gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen und missbräuchliche Verwendung nach sich ziehen – wie die Vertreter·innen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden mitteilten. Auch die FDP und Bündnis 90/Die Grünen kritisierten das Gesetz scharf. Die Einführung des Datenschutzcockpits allerdings könnte ein Konzept sein, das in Zukunft im Bereich des E-Goverment an Bedeutung gewinnt. Tools für mehr Transparenz in Bezug auf das Erheben, Speichern und Abrufen der eigenen Daten sind ein wichtiges Unterfangen aktueller Digitalpolitik.